Erbschaft- und Schenkungsteuer: Jetzt wird es konkreter.
Seit dem letzten Beitrag zu den anhängigen Verfahren zur Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt es Neuigkeiten aus Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Termine für die mündlichen Verhandlungen festgelegt.
Die Verhandlungstermine:
- 12. Oktober 2026, 14:00 Uhr
Az. 1 BvF 1/23 – „Erbschaftsteuer – Gesetzgebungskompetenzen“ - 13. Oktober 2026, 10:00 Uhr
Az. 1 BvR 804/22 – „Erbschaftsteuer – Verschonung von Betriebsvermögen“
Für Unternehmerfamilien ist insbesondere das zweite Verfahren von hoher praktischer Bedeutung. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die weitreichenden Begünstigungen beim Übergang von Betriebsvermögen – insbesondere nach §§ 13a und 13b ErbStG und im Zusammenhang mit den weiteren Verschonungsregelungen – mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Damit verbunden ist die grundsätzliche Frage, ob und in welchem Umfang die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Betriebsvermögen und sonstigem, insbesondere privatem Vermögen, verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden kann.
Was bedeutet die Terminierung?
Die Anberaumung der mündlichen Verhandlung ist noch keine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der geltenden Regelungen. Ebenso wenig steht bereits fest, ob, wann und in welchem Umfang der Gesetzgeber anschließend tätig werden muss.
Fest steht jedoch: Die verfassungsrechtliche Prüfung der geltenden Verschonungsregelungen tritt in eine entscheidende Phase. Für Unternehmerfamilien, bei denen eine Unternehmensnachfolge ansteht oder vorbereitet wird, lohnt sich daher ein genauer Blick auf die aktuelle Rechtslage und die eigene Nachfolgestrategie.
Was sollten Unternehmerinnen und Unternehmer jetzt prüfen?
Wer eine Unternehmensnachfolge plant, sollte insbesondere folgende Fragen frühzeitig klären:
• Ist eine Unternehmensnachfolge in den kommenden Jahren vorgesehen?
• Welcher Teil des Unternehmensvermögens ist tatsächlich begünstigungsfähig?
• Sind die Voraussetzungen für die Regelverschonung oder Optionsverschonung erfüllt?
• Kommt eine Verschonungsbedarfsprüfung in Betracht?
• Welche Auswirkungen könnten mögliche Änderungen der Verschonungsregelungen auf die geplante Nachfolge haben?
• Welche alternativen Gestaltungswege stehen zur Verfügung?
Dabei geht es nicht darum, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorwegzunehmen. Vielmehr sollte die Nachfolgeplanung so aufgestellt werden, dass unterschiedliche rechtliche und steuerliche Entwicklungen berücksichtigt werden können.
Fazit: Nachfolgeplanung nicht aufschieben
Wer eine Unternehmensnachfolge ohnehin plant, sollte die derzeit geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen in die Gestaltung einbeziehen und mögliche Handlungsoptionen frühzeitig prüfen.
Wer bislang noch keine konkrete Nachfolgeentscheidung getroffen hat, kann die anstehenden Verfahren des BVerfG zum Anlass nehmen, die bestehende Nachfolgestrategie auf den Prüfstand zu stellen.
Wir begleiten Unternehmerfamilien bei der vorausschauenden Planung ihrer Unternehmensnachfolge – rechtlich, steuerlich und mit Blick auf die langfristige Zukunft des Unternehmens.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Trotz sorgfältiger und gewissenhafter Bearbeitung aller Beiträge übernehmen wir keine Haftung für den Inhalt.
Ansprechpartner:
Johannes Müller
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Steuerrecht • Gesellschafter • Prokurist • Teamleitung Recht
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