Grunderwerbsteuer: Steuerbefreiungen für Personengesellschaften bleiben dauerhaft bestehen
Mit unserem letzten Update vom 20.05.2026 hatten wir Sie darüber informiert, dass das damalige Gesetzesvorhaben zur dauerhaften Steuerbefreiung von Grundstücksübertragungen von, auf und zwischen Personengesellschaften gescheitert war. In der Folge hätte dies bedeutet, dass ab dem 01.01.2027 grundsätzlich eine Grunderwerbsteuerpflicht für derartige Vorgänge bestanden hätte.
Nun gibt es hierzu eine neue – und voraussichtlich finale – Entwicklung:
Nach Einleitung eines neuen Gesetzgebungsverfahrens (ohne die zuvor enthaltene, auf Ablehnung gestoßene Entlastungsprämie) hat der Bundesrat am 12.06.2026 dem überarbeiteten Gesetzesentwurf zugestimmt. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt wird zeitnah erwartet.
Mit diesem Gesetz wird der aktuelle Status quo bei der grunderwerbsteuerlichen Behandlung von Personengesellschaften dauerhaft beibehalten.
Das bedeutet:
• Die Steuerbefreiungen für Grundstücksübertragungen von, auf und zwischen Personengesellschaften bleiben weiterhin und über den 31.12.2026 hinaus bestehen,
• eine generelle Grunderwerbsteuerpflicht für diese Übertragungen ab 2027 tritt damit nicht ein.
Auch wenn durch diese Entscheidung der zeitliche Druck für Umstrukturierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Grundbesitz und Personengesellschaften entfällt, halten wir eine laufende Überprüfung der bestehenden Strukturen weiterhin für sinnvoll.
Insbesondere vor dem Hintergrund von
• Immobilienvermögen,
• Unternehmensstrukturen und
• Nachfolgeplanungen
bieten sich nach wie vor vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, um steuerliche Vorteile nachhaltig zu sichern und Risiken zu minimieren.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre bestehenden Strukturen zu analysieren, Gestaltungsspielräume zu identifizieren und sinnvolle Umstrukturierungsmaßnahmen zu planen und umzusetzen.
Sprechen Sie uns einfach an!
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Trotz sorgfältiger und gewissenhafter Bearbeitung aller Beiträge übernehmen wir keine Haftung für den Inhalt.
Ansprechpartner:
Johannes Müller
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Steuerrecht • Gesellschafter • Prokurist • Teamleitung Recht
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